!!! GEFAHREN !!!
Domain-Namen

Die Gerichte haben auf Domain-Namen das UWG angewendet, wonach die Verwendung von vielen Begriffen und Kürzeln als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.
Die Urteile sind für uns vielfach nicht nachvollziehbar, deshalb empfehlen wir Ihnen http://www.antrag.de/urteil2.html#18

Geradezu gefährlich sind die Rechtsangriffe von US-Firmen auf Domains mit der Endung ".de", wenn unsere deutschen Gerichte die ."de"-Eigenständigkeit gegenüber der Endung ".com"  ignorieren.  Insbesondere wären deutschen Internet-Unternehmungen fast sämtliche Firmenkürzel unmöglich, weil durch den zeitlichen Vorsprung von US-Domains die Dreier- und Vierererkombinationen annähernd komplett vergeben sind.
Wenn die europäische Rechtsprechung nicht die Eigenständigkeit der europäischen Domain-Endungen gegenüber  der ".com"-Endung verteidigt, dann wird Europa gegenüber den USA in eine Statistenrolle
verwiesen und europäische Firmen werden im Wettbewerb behindert.
In der Konsequenz müßten sich die Gerichte fragen lassen, warum nicht gleich alle Endungen außerhalb der  ".com"   verboten werden.

Zudem werden durch hohe Streitwerte die Grundrechte der Angegriffenen beschränkt.  Ein Streitwert i.H.v. 50.000,-DM ist fast schon ein Sonderangebot. Insbesondere für kleine Unternehmen, für Initiativen und Privatpersonen wird die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes durch solche Streitwerte  zur Illusion.

Initiative "freies Internet"

Das Internet bietet neue Informationsfreiheit und Chancengleichheit, wenn Gattungsbegriffe entweder überhaupt nicht als registrierbar sind oder aber zur allgemeinen Nutzung verwendet werden dürfen.  Insbesondere kleinere Unternehmen würden profitieren, wenn ihre Branchenzugehörigkeit und damit ihr Leistungsangebot durch kostenlose Informationsverbreitung gleichberechtigten Marktzugang erhält.

Nach unseren Vorstellungen sollten für Domains mit Oberbegriffscharakter "Fair-Use-Regeln" aufgestellt werden.
Informationsfreiheit stellt sich nicht durch Begriffsverbote her. Begriffsverbote, wie sie teilweise von der Rechtsprechung unter Anwendung des UWG verhängt wurden, halten wir hingegen dann für die schlechtere Lösung, solange es Providern und der DENIC gestattet ist, auch bereits untersagte Domainnamen wiedermalig zu verkaufen  und  dadurch Käufer zu schädigen und rechtlichen Streitereien auszusetzen.

Eine ähnliche Sichtweise vertreten wir hinsichtlich der Verwendung von sozialrelevanten und politischen Begriffen, z.B. www.Rassismus.de, www.Antisemitismus.de, www.Friedensforschung.de, ...

Hauptanliegen unserer Initiative ist es, alle Voraussetzungen zu schaffen und zu erfüllen, die einer zulässigen Namensverwendung entsprechen. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind die Gemeinnützigkeit und die Verfassungskonformität.


Deshalb:

Domains, die sich im Besitz des www.User-Verlag.de befinden und Gattungsbegriffscharakter haben, halten wir zur allgemeinen und kostenlosen Nutzung offen.

Dieser Informationsdienst zur Förderung der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Transparenz und Kommunikation räumt Ihnen einen Rechtsanspruch auf Registrierung ein, der seine Grenzen lediglich in den rechtlichen Rahmenbedingungen und der freiwilligen Unterhaltung dieses Dienstes hat.

Den Datenbanken hinter den einzelnen Begriffen werden wir eigenständigen WEB-Space und verbesserte Software in dem Umfang zuschalten, wie es die Nachfrage als sinnvoll rechtfertigt.

Wir laden Privatpersonen, Firmen und Verbraucherschutzorganisationen ein, sich mit Know-how, Service und Kapital an dieser Initiative zu beteiligen und in die Domain-Stiftung einzubringen.

Sie können Ihre Registrierung in unsere Verzeichnisse bewirken, indem Sie uns Ihre Eintragungsdaten mitteilen.
Nehmen Sie dazu mit dem www.User-Verlag.de Kontakt auf.