!!! GEFAHREN !!!
Domain-Namen
Die Gerichte haben auf Domain-Namen das UWG angewendet, wonach
die Verwendung von vielen Begriffen und Kürzeln als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.
Die Urteile sind für uns vielfach nicht nachvollziehbar, deshalb empfehlen
wir Ihnen http://www.antrag.de/urteil2.html#18
Geradezu gefährlich sind die Rechtsangriffe von US-Firmen auf Domains mit der Endung ".de", wenn unsere deutschen Gerichte die
."de"-Eigenständigkeit gegenüber der Endung ".com" ignorieren. Insbesondere wären
deutschen Internet-Unternehmungen fast sämtliche Firmenkürzel unmöglich, weil durch den zeitlichen Vorsprung von US-Domains die Dreier- und
Vierererkombinationen annähernd komplett vergeben sind.
Wenn die europäische Rechtsprechung nicht die Eigenständigkeit der europäischen Domain-Endungen gegenüber der ".com"-Endung
verteidigt, dann wird Europa gegenüber den USA in eine Statistenrolle
verwiesen und europäische Firmen werden im Wettbewerb behindert.
In der Konsequenz müßten sich die Gerichte fragen lassen, warum nicht gleich alle Endungen außerhalb der ".com"
verboten werden.
Zudem werden durch hohe Streitwerte die Grundrechte der Angegriffenen beschränkt.
Ein Streitwert i.H.v. 50.000,-DM ist fast schon ein Sonderangebot. Insbesondere für kleine Unternehmen, für Initiativen und Privatpersonen
wird die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes durch solche Streitwerte
zur Illusion.
Initiative "freies
Internet"
Das Internet bietet neue Informationsfreiheit und Chancengleichheit, wenn
Gattungsbegriffe entweder überhaupt nicht als registrierbar sind oder aber zur allgemeinen
Nutzung verwendet werden dürfen. Insbesondere kleinere Unternehmen würden
profitieren,
wenn ihre Branchenzugehörigkeit und damit ihr Leistungsangebot durch kostenlose
Informationsverbreitung gleichberechtigten Marktzugang erhält.
Nach unseren Vorstellungen sollten
für Domains mit
Oberbegriffscharakter "Fair-Use-Regeln" aufgestellt werden.
Informationsfreiheit stellt sich nicht durch Begriffsverbote her. Begriffsverbote, wie sie teilweise von der Rechtsprechung unter Anwendung des UWG
verhängt wurden, halten wir hingegen dann für die schlechtere Lösung, solange
es Providern und der DENIC gestattet ist, auch bereits untersagte Domainnamen
wiedermalig zu verkaufen und dadurch Käufer zu schädigen und
rechtlichen Streitereien
auszusetzen.
Eine ähnliche Sichtweise vertreten wir hinsichtlich der Verwendung von sozialrelevanten
und
politischen Begriffen, z.B. www.Rassismus.de,
www.Antisemitismus.de, www.Friedensforschung.de,
...
Hauptanliegen unserer Initiative ist es, alle Voraussetzungen zu schaffen und zu
erfüllen,
die einer zulässigen Namensverwendung entsprechen. Die wichtigsten
Voraussetzungen dafür sind die Gemeinnützigkeit und die Verfassungskonformität.
Deshalb:
Domains,
die sich im Besitz des www.User-Verlag.de
befinden und Gattungsbegriffscharakter haben, halten wir zur allgemeinen und
kostenlosen Nutzung offen.
Dieser Informationsdienst zur Förderung der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen
Transparenz
und Kommunikation räumt Ihnen einen Rechtsanspruch auf Registrierung ein, der seine
Grenzen
lediglich in den rechtlichen Rahmenbedingungen und der freiwilligen Unterhaltung dieses
Dienstes hat.
Den Datenbanken hinter den einzelnen Begriffen
werden wir eigenständigen WEB-Space und
verbesserte Software in dem Umfang zuschalten, wie es die Nachfrage als sinnvoll
rechtfertigt.
Wir laden Privatpersonen, Firmen und Verbraucherschutzorganisationen ein,
sich mit Know-how, Service und Kapital
an dieser Initiative zu beteiligen und in die Domain-Stiftung einzubringen.
Sie können Ihre Registrierung in unsere Verzeichnisse bewirken,
indem Sie uns Ihre Eintragungsdaten mitteilen.
Nehmen Sie dazu mit dem www.User-Verlag.de
Kontakt auf.
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